Schiessen ausser Dienst
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August erfüllt sein. Die Schiesspflicht kann in irgend einem Schiessverein geschossen werden.
Verfügbare Schiessdaten können unter diesem Link abgefragt werden.
Schiesspflichtige die das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsmässig in einem Schiessverein erfüllt haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Programm
5 Schuss, Einzelfeuer, A5
5 Schuss, Einzelfeuer, B4
1x2 Schuss. Schnellfeuer, B4, 20 Sekunden
1x3 Schuss, Schnellfeuer, B4, 20 Sekunden
1x5 Schuss, Schnellfeuer, B4, 40 Sekunden
Die Schiesspflicht ist erfüllt
wenn mindestens 42 Punkte geschoosen wurde und
höchstens 3 Nuller geschossen wurden
Meldung der erfüllten Schiesspflicht werden durch erfassen des Schützen und Resultat durch die Schiessvereine im VVAdmin erledigt.
Termine
2 Wochen vor 1. Kurstag Schiesstagemeldung im VVA
Bis ende März Bestellung Waffen, MLA und Intruktionsmaterial im VVA
Bis ende August Jungschützenkurs abgeschlossen. Eintrag in VVA.
Bis ende Oktober Rückgabe der Waffen.
