Schiessen ausser Dienst - FSG Scherz - Schinznach-Bad

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Schiessen ausser Dienst

Links
Obligatorische Schiesspflicht

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August erfüllt sein. Die Schiesspflicht kann in irgend einem Schiessverein geschossen werden.
Verfügbare Schiessdaten können unter diesem Link abgefragt werden.

Schiesspflichtige die das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsmässig in einem Schiessverein erfüllt haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.

Programm

  • 5 Schuss, Einzelfeuer, A5

  • 5 Schuss, Einzelfeuer, B4

  • 1x2 Schuss. Schnellfeuer, B4, 20 Sekunden

  • 1x3 Schuss, Schnellfeuer, B4, 20 Sekunden

  • 1x5 Schuss, Schnellfeuer, B4, 40 Sekunden


Die Schiesspflicht ist erfüllt

  • wenn mindestens 42 Punkte geschoosen wurde und

  • höchstens 3 Nuller geschossen wurden


Meldung der erfüllten Schiesspflicht werden durch erfassen des Schützen und Resultat durch die Schiessvereine im VVAdmin erledigt.

Jungschützenwesen

Termine

  • 2 Wochen vor 1. Kurstag Schiesstagemeldung im VVA

  • Bis ende März Bestellung Waffen, MLA und Intruktionsmaterial im VVA

  • Bis ende August Jungschützenkurs abgeschlossen. Eintrag in VVA.

  • Bis ende Oktober Rückgabe der Waffen.




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